Gasprüfung GasprüfungGasprüfung Gasprüfung
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für Freizeitfahrzeuge
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GASPRÜFUNG FÜR FREIZEITFAHRZEUGE
GASPRÜFUNG FÜR</br>FREIZEITFAHRZEUGE
GASPRÜFUNG FÜR FREIZEITFAHRZEUGE
Die Prüfung der Gasanlage von Wohnmobilen oder Wohnwagen ist lt. § 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen, StVZO, gesetzlich vorgeschrieben und muss alle 2 Jahre durchgeführt werden. Anders als früher bleibt sie aber unabhängig von der Hauptuntersuchung.
Gleiches gilt, bei Camping-Fahrzeugen, die zum ersten Mal in Betrieb genommen werden oder bei Wiederinbetriebnahme nach „prüfpflichtigen Änderungen“.
Wir als anerkannte Sachkundige, unabhängige Prüfer, können diese Prüfung an Ihrem Freizeitfahrzeug vornehmen.

Die Gasprüfung
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Für die erfolgreiche Gasprüfung gibt es ein festgelegtes Vorgehen, das auf dem gelben Arbeitsblatt G607 beschrieben wird.

Unser Service für Sie
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Heizung • Sanitär • Klima • Photovoltaik • Gas
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